Es liegt vermutlich daran, dass alles bleibt wie es ist: Das Bundesfinanzministerium hat bereits jetzt die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand bei Geschäftsreisen veröffentlicht. Pandemiebedingt bleiben 2022 die Sätze von 2021 gültig, die im offiziellen Schreiben der Behörde zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021″ definiert wurden.
Zu beachten ist, dass bei Auslandsreisen andere Verpflegungspauschalen anzusetzen sind als bei Inlandsreisen. Darüber hinaus gelten für 23 Länder, in denen die Lebenshaltungskosten gestiegen sind, neue Spesensätze – darunter Irland, die Schweiz, der Kongo und Shanghai. In anderen chinesischen Städten wie Peking oder Kanton sind die Preise gesunken, was ebenfalls zu Anpassungen führt. Die gesamte Liste des Bundesministeriums umfasst 180 Länder. Hinweis: Unternehmen sind nicht verpflichtet, diese Sätze zu übernehmen. Stattdessen können Mitarbeitende eine Aufstellung über angefallene Kosten einreichen und sie als Werbekosten in ihrer Einkommenssteuerklärung geltend machen.
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