Aktualisierung 18.11.23:
Aktuelle Entwicklungen im Kontext der Mehrwertsteuerdebatte
Die jüngsten Entscheidungen der Bundesregierung bezüglich der Mehrwertsteuer in der Gastronomie haben wichtige Implikationen für die Branche. Die Festlegung der Ampelkoalition, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants nach 2023 nicht fortzusetzen, hat Diskussionen und Besorgnis in der Gastronomie und Hotellerie ausgelöst. Diese Entscheidung wird wahrscheinlich im Bundeshaushalt 2024 verankert.
Branchenverbände wie der DEHOGA haben sich gegen diese Änderung ausgesprochen. Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbands, hebt hervor, dass diese Entscheidung schwerwiegende Auswirkungen auf die Gastronomiebranche haben könnte, indem er warnt: „Mit der Steuererhöhung auf 19 Prozent ab 1. Januar 2024 werden Tausende Existenzen gefährdet und der Verlust von Lebensqualität und gastronomischer Vielfalt provoziert.“ Er betont auch, dass diese Erhöhung insbesondere die finanziell schwächeren Bevölkerungsgruppen treffen wird.
Des Weiteren äußerten der Deutsche Tourismusverband und der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft Bedenken über die potenziellen negativen Auswirkungen dieser Steueränderung auf den Deutschland-Tourismus. Sie sehen in der Erhöhung der Mehrwertsteuer eine Gefährdung für den Tourismusstandort Deutschland und die gesamte touristische Wertschöpfungskette.
Angesichts dieser Entwicklungen ist es wichtig, dass Unternehmen im Geschäftsreisesektor sowie Anbieter von Unterkünften und Gastronomie diese Veränderungen in ihrer Planung berücksichtigen. ehotel® wird weiterhin als zuverlässiger Partner für diese Branchen in dieser sich wandelnden Geschäftswelt fungieren.
Die zwei Seiten der Mehrwertsteueränderung
Als Anbieter von Hotelbuchungslösungen für Geschäftsreisende spürt ehotel® und seine Firmenkunden die Auswirkungen steuerlicher Veränderungen unmittelbar. Das voraussichtliche Ende des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zum 31.12.2023 von 7% auf Speisen – während Getränke weiterhin mit 19% besteuert werden – ist mehr als nur eine Zahl in den Finanzbüchern. Diese differenzierte Mehrwertsteuerregelung könnte die Art und Weise verändern, wie Unternehmen Geschäftsreisen planen und durchführen.
Hintergrund
Am 1. Juli 2020 trat im Rahmen eines Konjunkturpakets als Reaktion auf die Corona-Pandemie eine befristete Maßnahme zur Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie und Hotellerie in Kraft. Diese Regelung, die bis Ende 2023 gelten soll, hat sowohl Gastronomen als auch Unternehmen, die Geschäftsreisen durchführen, in vielerlei Hinsicht beeinflusst.
Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung
Ein Unternehmen entsendet fünf Mitarbeiter zu einer dreitägigen Konferenz nach München. Ein Abendessen kostet dort 100 Euro pro Person. Da Speisen derzeit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% und Getränke dem regulären Satz von 19% unterliegen, muss der Spesenbeleg nun aufgesplittet werden. Bei einem Beleganteil von 70 Euro für Speisen entspricht der Nettobetrag 65,42 Euro (70 Euro geteilt durch 1,07 zur Ermittlung des Nettobetrags), und bei 30 Euro für Getränke sind es 25,21 Euro (30 Euro geteilt durch 1,19 zur Ermittlung des Nettobetrags). Der Gesamtnettobetrag beträgt somit 90,63 Euro pro Person und Tag. Bei fünf Mitarbeitern und drei Tagen summieren sich die Gesamtnettokosten auf 1.359 Euro.
Kostennachteil für Unternehmen: Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen führt zu einer Erhöhung des Nettobetrags, den Unternehmen effektiv zahlen müssen. Dadurch sind die Unternehmen im Endeffekt steuerlich benachteiligt, insbesondere da der Spesenbeleg nun aufgesplittet werden muss, was den Abrechnungsprozess komplizierter macht.
Kostenvorteil für Gastgeber (Gastronomie und Hotels): Für die Gastgeber bedeutet der reduzierte Steuersatz einen deutlichen finanziellen Vorteil. Anstatt 19% Steuern auf die Gesamtrechnung abführen zu müssen, verringert sich dieser Betrag bei den Speisen auf nur 7%. Dadurch erhöht sich die Marge für diese Dienstleister deutlich.
Zusammenfassung: Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze beeinflussen die Kostenstruktur für Geschäftsreisen und die Profitabilität für Gastgeber. Während Unternehmen ihre Spesenpolitik anpassen und mehr für die gleiche Dienstleistung zahlen müssen, profitieren Gastgeber von einer erhöhten Marge. Beide Parteien müssen diese neuen Rahmenbedingungen in ihre Planung und Preisgestaltung einbeziehen.
Die Perspektive des DEHOGA
Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) betrachtet die Reduktion der Mehrwertsteuer als eine wichtige Maßnahme zur Stabilisierung der Branche während der Pandemie. Viele Betriebe konnten trotz eingeschränkter Kapazitäten und Hygienemaßnahmen dank dieser Maßnahme überleben. Der reduzierte Steuersatz ermöglichte es den Gastronomen, wettbewerbsfähige Preise zu halten und gleichzeitig ihre Betriebskosten zu decken. Es gibt Bedenken, dass das Ende dieses reduzierten Satzes erhebliche Auswirkungen auf die Preisstrukturen und letztendlich auf den Verbraucher haben wird.
Auf diese drohenden Konsequenzen verwies auch die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges: „Bei einer Steuererhöhung würden weitere 12.000 Unternehmen ihr Geschäft aufgeben“, äußerte sie gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Zur Vertiefung dieser Position hat der DEHOGA eine Petition zur Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ins Leben gerufen.
Vorteile und Nachteile
Unternehmen |
Gastgeber (Gastronomie & Hotels) |
|
Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen |
Kostennachteil |
Kostenvorteil |
Aufsplittung des Spesenbelegs |
Kostennachteil |
Kostennachteil |
Erhöhter Nettobetrag auf Speisen |
Kostennachteil |
Kostenvorteil |
Erhöhter Mehrwertsteuersatz auf Speisen |
Kostenvorteil |
Kostennachteil |
Unternehmen profitierten in vielfältiger Weise von der Steuersenkung:
1. Kostensenkung: Dies ist ein direkter Vorteil, da niedrigere Steuern zu geringeren Kosten für Dienstleistungen führen, die Unternehmen in Anspruch nehmen. Insbesondere bei Geschäftsreisen könnten dies Hotel- und Restaurantkosten sein.
2. Liquiditätserhöhung: Dies bezieht sich auf die finanziellen Vorteile. Eingespartes Geld kann anderweitig im Unternehmen eingesetzt werden, was zu einem verbesserten Cashflow beiträgt.
3. Einfachere Abrechnung: Eine Anpassung des Mehrwertsteuersatzes kann den Verwaltungsaufwand für die Buchhaltung reduzieren, da es weniger Komplexität bei der Berechnung gibt.
4. Stimulierung von Geschäftsreisen: Dies deutet darauf hin, dass trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten, die durch die Pandemie oder andere Faktoren verursacht wurden, Geschäftsreisen aufgrund der finanziellen Einsparungen weiterhin möglich waren.
5. Flexibilität bei der Preisgestaltung: Unternehmen könnten sich in einer besseren Position befinden, um Rabatte zu gewähren oder höhere Gewinnmargen zu erzielen, da sie von der steuerlichen Entlastung profitieren.
6. Bessere Finanzplanung: Durch die verringerten Ausgaben für Geschäftsreisen können Unternehmen genauere Prognosen über ihre zukünftigen Finanzen erstellen.
7. Erhöhte Geschäftsmöglichkeiten: Mit reduzierten Reisekosten könnten Unternehmen motiviert sein, neue Märkte zu erschließen oder Partnerschaften zu stärken, die physische Treffen erfordern.
8. Mitarbeiterzufriedenheit: Einige Mitarbeiter sehen Geschäftsreisen als Vorteil oder als Abwechslung von der Routine. Geringere Kosten könnten es Unternehmen ermöglichen, diese Möglichkeit mehr Mitarbeitern zu bieten.
9. Stärkere Verhandlungsposition: Unternehmen könnten eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber Lieferanten oder Partnern haben, da sie von den Kosteneinsparungen profitieren.
Es sollte berücksichtigt werden, dass diese Vorteile je nach Unternehmensform, Branche und individuellen Umständen unterschiedlich ausfallen können.
Die Zukunft von Geschäftsreisen im Kontext der Mehrwertsteueränderungen
Die Wiederherstellung des Standard-Mehrwertsteuersatzes könnte unerwartete Vorteile für Unternehmen mit Geschäftsreisen mit sich bringen, aber auch Herausforderungen für die Gastronomie und Hotellerie darstellen. Ein höherer Steuersatz bedeutet für Unternehmen effektiv mehr Nettoeinnahmen bei gleichen Bruttokosten, wodurch sie in der Lage sein könnten, ihre Reisebudgets beizubehalten oder sogar auszubauen. Hoteliers und Gastronomen könnten gezwungen sein, ihre Preise anzuheben, um die steuerlichen Veränderungen auszugleichen. Dies könnte den Druck auf die Preisgestaltung von Geschäftsreisen erhöhen und sowohl für Unternehmen als auch für Anbieter von Unterkünften und Verpflegung eine Herausforderung darstellen.
Schlussfolgerung:
Die Reduzierung der Mehrwertsteuer hat für die Gastronomie und Hotellerie klare Vorteile gebracht. Jedoch hat sie paradoxerweise für Unternehmen, die Geschäftsreisen durchführen, zu einer Erhöhung der Nettokosten geführt. Die bevorstehende Rückkehr zum Standardsteuersatz stellt sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung dar. ehotel® bleibt ein zuverlässiger Partner an der Seite von Unternehmen mit Geschäftsreisen und Hotellerie in einer sich ständig wandelnden Geschäftsumgebung.
Unser „ehotel® Central Billing„, das zentrale Bezahl- und Abrechnungssystem, spiegelt diese Steuersätze präzise wider. Dabei bietet ehotel® Unternehmen eine transparente Lösung, die sich nahtlos in ihre Geschäftsabläufe integrieren lässt und Hotels klare Prozessvorteile bietet. Durch solch innovative Ansätze garantiert ehotel®, dass die Bedürfnisse und Erwartungen seiner Partner auch in unsicheren Zeiten erfüllt werden.
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